Bei der Auswahl des Standortes der Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle müssen die allgemeinen Bestimmungen für Stadt- und Landbau sowie die Bestimmungen der Umweltschutzplanung beachtet werden und die Anforderungen der örtlichen Luftverschmutzungsprävention und -kontrolle, des Schutzes der Wasserressourcen und des Naturschutzes erfüllt werden.
Die Auswahl der Verbrennungsanlage für Hausmüll muss den Anforderungen der städtischen und ländlichen Gesamtplanung sowie der professionellen Umwelthygieneplanung entsprechen und durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmt werden.
Bei der Auswahl einer Hausmüllverbrennungsanlage sollten Faktoren wie das Einzugsgebiet der Müllverbrennungsanlage, die Abfallumschlagkapazität im Einzugsgebiet, die Transportentfernung und die reservierte Erschließungsmenge berücksichtigt werden.
Verbrennungsanlagen für Hausmüll sollten in Gebieten mit geringer Sensibilität gegenüber ökologischen Ressourcen, Oberflächenwassersystemen, Flughäfen, Kulturstätten, Sehenswürdigkeiten usw. ausgewählt werden.
Die Bedingungen der Hausmüllverbrennungsanlage müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Die Müllverbrennungsanlage muss den ingenieurgeologischen und hydrogeologischen Bedingungen des Bauvorhabens entsprechen und darf nicht in Gebieten mit Erdbebenverwerfungen, Erdrutschen, Murgängen, Sümpfen, Treibsand oder Bergsenkungen usw. ausgewählt werden.
(2) Bei der Auswahl der Müllverbrennungsanlage sollten die Verteilung der Wärmeverbraucher, die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit des Wärmeleitungsnetzes berücksichtigt werden.
(3) Die Müllverbrennungsanlage darf nicht durch Überschwemmungen, Gezeitenströmungen und Staunässe gefährdet sein. Beim Bau der Müllverbrennungsanlage sind zuverlässige Hochwasserschutz- und Entwässerungsmaßnahmen zu treffen. Die Hochwasserschutzstandards müssen den einschlägigen Bestimmungen der geltenden Standards entsprechen.
(4) Zwischen der Müllverbrennungsanlage und der Raststätte müssen gute Verkehrsbedingungen bestehen.
(5) Bei der Auswahl einer Müllverbrennungsanlage sollte gleichzeitig der Ort der Ascheentsorgung festgelegt werden.
(6) Die Müllverbrennungsanlage muss die Bedingungen für die Produktion und die Einleitung von häuslichem Wasser und Abwasser erfüllen.
(7) Die erforderliche Stromversorgung muss in der Nähe der Verbrennungsanlage vorhanden sein. Bei Abfallverbrennungsanlagen, die zur Stromerzeugung Abfall verbrennen, muss deren Strom leicht an das regionale Stromnetz angeschlossen werden können.




